Frauenärzte am Liebesgrund

Die Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft: Was Sie wissen sollten

Die Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft: Was Sie wissen sollten

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Von Benny Grimm 0 Aufrufe 3 Min.

Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit – voller Vorfreude, aber auch mit vielen Fragen. Eine besonders wichtige Rolle während dieser Monate spielen die Ultraschalluntersuchungen. Sie geben nicht nur einen ersten „Blick“ auf Ihr Baby, sondern sind auch entscheidend für die medizinische Betreuung. In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen einen Überblick über den Ablauf der wichtigsten Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft geben.

Was ist ein Ultraschall?

Die Ultraschalluntersuchung, auch Sonografie genannt, ist ein bildgebendes Verfahren, das mithilfe von Schallwellen arbeitet. Für die werdende Mutter und das Baby ist sie vollkommen schmerzfrei und ungefährlich. Sie hilft uns, die Entwicklung des Kindes im Mutterleib zu beobachten und mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Die drei großen Ultraschalluntersuchungen

In Deutschland sieht der Mutterpass drei reguläre Ultraschalluntersuchungen vor, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

1. Ultraschall: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche

Bei der ersten Untersuchung wird die Schwangerschaft bestätigt und festgestellt, ob das Herz des Kindes schlägt. Außerdem prüfen wir, ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt und wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Daraus ergibt sich dann der voraussichtliche Entbindungstermin.

Untersuchungsziele:

  • Sitz des Embryos in der Gebärmutter

  • Herzaktivität

  • Anzahl der Embryonen

  • Größe (Scheitel-Steiß-Länge)

  • Bestimmung des Geburtstermins

2. Ultraschall: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche

Hier steht die organische Entwicklung des Kindes im Fokus. Auf Wunsch kann ein sogenannter erweiterter Basis-Ultraschall durchgeführt werden, bei dem die Organe des Kindes besonders genau betrachtet werden. Auch das Geschlecht kann jetzt oft erkannt werden – wenn die Eltern das möchten.

Untersuchungsziele:

  • Wachstum des Kindes

  • Beurteilung der Organe (Herz, Gehirn, Wirbelsäule, Magen, Blase usw.)

  • Fruchtwassermenge und Lage der Plazenta

  • Geschlechtsbestimmung (optional)

3. Ultraschall: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Diese Untersuchung dient vor allem der Wachstumskontrolle. Wir prüfen, ob sich Ihr Baby weiterhin gut entwickelt und ob es sich bereits in Geburtsposition (Kopflage) befindet.

Untersuchungsziele:

  • Wachstum und Gewichtsentwicklung

  • Lage des Kindes

  • Fruchtwassermenge

  • Plazentafunktion

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

Neben den drei gesetzlich vorgesehenen Ultraschallen können in bestimmten Fällen zusätzliche Untersuchungen sinnvoll oder notwendig sein – z. B. bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen oder bei Risikoschwangerschaften. Auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie ein 3D/4D-Ultraschall sind auf Wunsch möglich, werden jedoch in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.

Vertrauen und Sicherheit

Ultraschalluntersuchungen sind ein zentraler Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge. Sie geben sowohl der werdenden Mutter als auch dem Arzt wichtige Informationen über den Zustand und die Entwicklung des Babys. Unser Ziel ist es, Sie durch diese besondere Zeit mit Empathie, Fachwissen und modernster Technik zu begleiten.

Haben Sie Fragen zu den Ultraschalluntersuchungen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da.